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BFH Urteil v. - VI 154/57 U BStBl 1959 III S. 345

Leitsatz

  1. Zur Auslegung des Begriffs "freiwillige Zuwendungen" in § 12 Ziff. 2  EStG.

  2. Gewährt ein Steuerpflichtiger, ohne gesetzlich unterhaltspflichtig zu sein, auf Grund einer freiwillig begründeten wirksamen Zusage seinem geschiedenen Ehegatten eine laufende Unterhaltsrente, so schließt § 12 Ziff. 2  EStG den Abzug der Rente als Sonderausgabe nicht aus.

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 345
BFHE 1960 S. 218 Nr. 69
SAAAB-46911

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