BFH Urteil v. - III 298/56 U BStBl 1957 III S. 427
Leitsatz
Vor der Wiedergutmachungsbehörde abgeschlossene Rückerstattungsvergleiche entsprechen gemäß Art. 65 amerik. REG Prozeßvergleichen
und sind daher einer rechtskraftähnlichen Wirkung fähig.
Wird ein Grundstück dem Berechtigten durch Rückerstattungsvergleich zurückerstattet, so ist mit dem Wirksamwerden des Vergleichs
das Grundbuch infolge Rückwirkung des Vergleichs auf den Entziehungszeitpunkt (Art. 15 Abs. 3 amerik. REG) unrichtig geworden,
so daß eine bloße Grundbuchberichtigung, aber keine Auflassung von dem Verpflichteten an den Berechtigten in Betracht kommt.
§ 18 Abs. 1 Ziff. 11
ErbStG ist auch im Falle der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht anwendbar.
Die Frage, ob der Unterhalt auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht geleistet wurde, ist für das Gebiet der Erbschaftsteuer
auch dann nach den Vorschriften des
BGB zu beurteilen, wenn für die Unterhaltsleistung nach dem deutschen internationalen Privatrecht die Vorschriften ausländischen
Rechts maßgebend sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1957 III Seite 427 BFHE 1958 S. 508 Nr. 65 IAAAB-46910
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