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BFH Urteil v. - I 82/57 U BStBl 1959 III S. 136

Leitsatz

Bei Berechnung des ermäßigten Körperschaftsteuersatzes nach § 19 Abs. 2 KStG für Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist das eingezahlte Stammkapital (Nennkapital) nicht um die bei der Gesellschaft liegenden eigenen Anteile zu kürzen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 136
BFHE 1959 S. 349 Nr. 68
YAAAB-46854

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