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BFH Urteil v. - IV 186/58 U BStBl 1959 III S. 367

Leitsatz

  1. Das Recht des Steuerpflichtigen auf Veranlagung zum Zwecke der Erstattung von Vorauszahlungen unterliegt nicht der Verjährung.

  2. Die Finanzgerichte sind nicht befugt, diese Veranlagung anstelle des dafür zuständigen Finanzamts durchzuführen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 367
BFHE 1960 S. 279 Nr. 69
CAAAB-46776

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