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BFH Urteil v. - IV 143/56 U BStBl 1958 III S. 365

Leitsatz

Eine Tatsache ist nicht "neu" im Sinne von § 222 Abs. 1 Ziff. 1 AO, wenn sie dem Sachgebietsleiter oder dem Sachbearbeiter der zuständigen Veranlagungsdienststelle bereits im Zeitpunkt der zu berichtigenden Veranlagung bekannt war.

Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 365
BFHE 1959 S. 239 Nr. 67
FAAAB-46749

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