Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV 106/59 U BStBl 1959 III S. 308

Leitsatz

  1. Kostenentscheidungen des Finanzamts, durch die dem Steuerpflichtigen trotz erfolgreichen Einspruchs die Kosten des Einspruchsverfahrens gemäß § 307 Abs. 3 AO wegen verspäteten Vorbringens auferlegt werden, sind keine "reinen Ermessensakte" im Sinne des Gutachtens des Bundesfinanzhofs Gr. S. D 1/51 S vom (BStBl 1951 III S. 107 ff., Slg. Bd. 55 S. 277). Auch gegen derartige Kostenentscheidungen ist - ohne vorherige Beschwerde nach § 237 AO - unmittelbar die Berufung gegeben.

  2. Wird ein auf Schätzung der Einkünfte beruhender Bescheid im Einspruchsverfahren gemäß § 94 Abs. 2 AO unter Zugrundelegung der in diesem Verfahren vom Steuerpflichtigen nachgereichten Steuererklärung berichtigt, so sind die Voraussetzungen für eine Kostenauferlegung nach § 307 Abs. 3 AO nur insoweit gegeben, als sich die Schätzung in vertretbaren Grenzen gehalten hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 308
BFHE 1960 S. 121 Nr. 69
LAAAB-46747

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen