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BFH Urteil v. - III 35/58 U BStBl 1959 III S. 116

Leitsatz

Veranlaßt das Finanzamt einen rechtsunkundigen Steuerpflichtigen, dessen Rechtsmittel bei ihm schwebt, durch eine nach den Erkenntnissen der Zeit ihrer Erteilung unrichtige Auskunft, insbesondere durch die unrichtige Angabe, das Rechtsmittel sei aussichtslos, zu dessen Zurücknahme, so liegt eine wirksame Rechtsmittelzurücknahme nicht vor.

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 116
BFHE 1959 S. 296 Nr. 68
DAAAB-46728

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