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BFH Urteil v. - IV 527/56 U BStBl 1957 III S. 435

Leitsatz

Willenserklärungen sind nach ihrer rechtlichen Bedeutung unter Berücksichtigung des Zweckes auszulegen. In der unter gewissen Voraussetzungen zur Erledigung des Rechtsmittels erklärten Zurücknahme einer Berufung kann eine Zustimmung im Sinne des § 94 Abs. 1 Ziff. 2  AO liegen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 435
BFHE 1958 S. 527 Nr. 65
EAAAB-46719

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