Erstattet ein Arbeitgeber bei Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs dem Arbeitnehmer einen Betrag, auf den der Arbeitnehmer
keinen Anspruch hat, so handelt es sich um einen Fall nicht vorschriftsmäßiger Kürzung des Arbeitslohnes mit der Folge, daß
der Arbeitgeber als Haftender und der Arbeitnehmer als Steuerschuldner wegen dieses zu Unrecht erstatteten Betrags in Anspruch
genommen werden können.
Ob eine unrichtige Auskunft des Finanzamts der Inanspruchnahme des Arbeitgebers nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit
und von Treu und Glauben entgegensteht, muß nach den gesamten Umständen des Falles beurteilt werden
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1959 III Seite 292 BFHE 1960 S. 83 Nr. 69 VAAAB-46722
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