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BFH Urteil v. - I 11/58 S BStBl 1959 III S. 369

Leitsatz

Bei Kapitalgesellschaften, deren Anteile in der Hand einer Person vereinigt sind (Einmanngesellschaften), können Rückstellungen nur für ernsthafte Pensionszusagen an den Gesellschafter-Geschäftsführer gebildet werden. Eine Pensionszusage ist ernsthaft, wenn den Umständen nach damit zu rechnen ist, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer zur vorgesehenen Zeit tatsächlich als Geschäftsführer ausscheidet und in den Ruhestand tritt. An den Nachweis der Ernsthaftigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen.

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 369
BFHE 1960 S. 286 Nr. 69
QAAAB-46715

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