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BFH Urteil v. - IV 135/57 U BStBl 1958 III S. 452

Leitsatz

Voraussetzung des Steuerprozesses ist die Bekanntgabe der Rechtsmitteleinlegung an die Beteiligten; beteiligt ist stets derjenige, an den die angefochtene Entscheidung gerichtet ist. Der Mangel der Bekanntgabe ist ein im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu beachtender Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens.

Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 452
BFHE 1959 S. 470 Nr. 67
CAAAB-46711

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