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BFH Urteil v. - III 207/57 U BStBl 1958 III S. 356

Leitsatz

  1. Ein "vorsorglich" eingelegtes Rechtsmittel erzeugt alle Wirkungen eines Rechtsmittels. Die Zurücknahme eines solchen Rechtsmittels begründet grundsätzlich die Kostenpflicht.

  2. Bei Zurücknahme eines "vorsorglich" eingelegten Rechtsmittels ist es nicht grundsätzlich unbillig, die Kosten zu erheben.

Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 356
BFHE 1959 S. 219 Nr. 67
IAAAB-46693

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