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BFH Urteil v. - IV 671/55 U BStBl 1957 III S. 388

Leitsatz

Haben sich die Beteiligten in einem Rechtsmittelverfahren über eine Erledigung des Rechtsmittels nach § 94 AO verständigt und auch die Rechtsmittelkosten in die Regelung einbezogen, so ist das Finanzamt nach Rechtskraft der berichtigten Bescheide nicht berechtigt, seine im Zusammenhang mit dem Änderungsbescheid erlassene Kostenverfügung ausschließlich unter Hinweis auf seine sachliche Unzuständigkeit nach § 93 AO zurückzunehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 388
BFHE 1958 S. 406 Nr. 65
FAAAB-46668

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