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BFH Urteil v. - VI 74/55 U BStBl 1957 III S. 393

Leitsatz

  1. Bei entgeltlicher Bestellung eines Nießbrauchs an einem Mietwohnhaus sind die Mieteinnahmen dem Nießbraucher zuzurechnen; die AfA kann nur der Hauseigentümer geltend machen; Aufwendungen zur Instandsetzung und Instandhaltung des Hauses sind bei dem Nießbraucher oder dem Hauseigentümer als Werbungskosten abzugsfähig, und zwar jeweils bei demjenigen, der sie trägt, ohne Rücksicht darauf, wer nach bürgerlichem Recht zur Kostentragung verpflichtet ist.

  2. Kleinere Beträge, die der Erwerber eines Hauses kurze Zeit nach dem Erwerb zum Herrichten des Hauses aufwendet, können bereits im Jahre der Aufwendung als Werbungskosten abgezogen werden, ohne daß geprüft zu werden braucht, ob sie zusätzliche Anschaffungskosten des Hauses darstellen.

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 393
BFHE 1958 S. 419 Nr. 65
NAAAB-46661

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