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BFH Urteil v. - I 163/57 U BStBl 1959 III S. 320

Leitsatz

Wird ein stark kriegsbeschädigtes Gebäude wiederaufgebaut, so rechnen in der Regel die gesamten Aufwendungen für den Wiederaufbau zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes.

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 320
BFHE 1960 S. 151 Nr. 69
TAAAB-46646

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