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BFH Urteil v. - II 207/55 U BStBl 1957 III S. 370

Leitsatz

Die nach dem BefStG 1926 erhobene Beförderungsteuer ist keine unter die Vorschrift des § 222 AO fallende Steuer. § 222 Abs. 1 Ziff. 2 AO ist auch nicht sinngemäß auf die Beförderungsteuer anwendbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 370
BFHE 1958 S. 360 Nr. 65
DAAAB-46621

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