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BFH Urteil v. - I 145/56 U BStBl 1957 III S. 219

Leitsatz

  1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Genossenschaft den durch eine Berichtigungsveranlagung erhöhten Gewinn nach Angleichung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz durch nachträgliche Beschlußfassung als abzugsfähige Warenrückvergütung ausschütten darf.

  2. Zum Begriff des Überschusses im Sinne des § 36 Abs. 2 Satz 3 KStDV 1950.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 219
BFHE 1957 S. 586 Nr. 64
IAAAB-46615

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