BFH Urteil v. - V z 102/56 S BStBl 1957 III S. 231
Leitsatz
Der Senat tritt dem Urteil des Reichsfinanzhofs IV A 107/35 S vom (Slg. Bd. 38 S. 315) bei, daß zu den
Steuervergünstigungen, auf deren Gewährung oder Belassung ein Rechtsanspruch besteht, Abgabenbefreiungen und Abgabenermäßigungen
nicht gehören, die durch das Gesetz selbst ausgesprochen sind.
Die außerhalb eines Steuerfestsetzungsverfahrens ergehende Mitteilung eines Hauptzollamts an einen Hausbrauer, daß er die
Steuervergünstigung für Hausbrauer wegen Vorliegens der im § 3 Abs. 1 Satz 5 BierStG festgelegten Voraussetzungen verloren
habe, ist kein im Rechtsmittelverfahren anfechtbarer Verwaltungsakt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1957 III Seite 231 BFHE 1957 S. 617 Nr. 64 BAAAB-46600
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