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BFH Urteil v. - VI 349/57 U BStBl 1959 III S. 9

Leitsatz

Ein staatlicher Forstmeister, der von seiner Behörde eine Beihilfe für die Haltung eines Jagdhundes bekommt, kann seine Mehraufwendungen für den Hund nicht als Werbungskosten geltend machen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 9
BFHE 1959 S. 22 Nr. 68
NAAAB-46567

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