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BFH Urteil v. - II 166/57 U BStBl 1959 III S. 98

Leitsatz

  1. Wird ein Grundstück von zwei Erwerbern - A und B - zu gleichen Anteilen erworben, so kann der Erwerber A weder als Steuerschuldner noch als Haftender für die Grunderwerbsteuer in Anspruch genommen werden, die auf den Anteil des Erwerbers B entfällt.

  2. Ist ein Erwerbsvorgang auf Grund gesetzlicher Vorschrift von der Grunderwerbsteuer befreit und entfallen nachträglich die Gründe, die zur Anerkennung der Steuerbefreiung geführt haben, so kann regelmäßig eine Besteuerung nicht eintreten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 98
BFHE 1959 S. 251 Nr. 68
MAAAB-46550

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