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BFH Urteil v. - IV 333/55 U BStBl 1959 III S. 249

Leitsatz

Über das Bestehen einer Unterbeteiligung an einer Personengesellschaft ist im Verfahren über die einheitliche Gewinnfeststellung auch dann zu entscheiden, wenn das Unterbeteiligungsverhältnis infolge seiner Geheimhaltung im einheitlichen Gewinnfeststellungsverfahren der Gesellschaft nicht berücksichtigt worden ist. Im Falle der Rechtskraft dieses Verfahrens ist das Unterbeteiligungsverhältnis in einem gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren zu behandeln. Der gegenteiligen Auffassung in dem Urteil des Reichfinanzhofs VI A 282/35 vom (RStBl 1936 S. 554) wird nicht beigetreten.

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 249
BFHE 1959 S. 653 Nr. 68
NAAAB-46541

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