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BFH Urteil v. - VI 28/55 U BStBl 1957 III S. 174

Leitsatz

§ 3 Ziff. 5  EStG 1951 begünstigt Bezüge, die auf versorgungsrechtlichen Bestimmungen beruhen. Bezüge, die Kriegsbeschädigte auf Grund beamtenrechtlicher Bestimmungen beziehen, fallen auch insoweit nicht darunter, als ihr Bezug das Ruhen versorgungsrechtlicher Ansprüche zur Folge hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 174
BFHE 1957 S. 467 Nr. 64
LAAAB-46520

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