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BFH Urteil v. - III 324/57 U BStBl 1959 III S. 74

Leitsatz

Wenn ein Vater seinem Sohn einzelne Wirtschaftsgüter zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit leihweise überläßt, liegt beim Vater kein gewerblicher Betrieb vor. Dies gilt selbst dann, wenn der gewerbliche Betrieb des Sohnes im wesentlichen nur aus den überlassenen Wirtschaftsgütern besteht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 74
BFHE 1959 S. 187 Nr. 68
GAAAB-46471

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