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BFH Urteil v. - IV 601/55 U BStBl 1956 III S. 334

Leitsatz

Zur Tragweite des Begriffs "unterrichtende Tätigkeit" in § 18 Abs. 1 Ziff. 1  EStG. Sie setzt keine wissenschaftlich ausgerichtete, qualifizierte, gehobene Tätigkeit voraus.

Der allein tätige Kraftfahrlehrer ist nicht Gewerbetreibender.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 334
BFHE 1957 S. 357 Nr. 63
XAAAB-46367

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