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BFH Urteil v. - I 246/54 U BStBl 1955 III S. 320

Leitsatz

Der Senat hält an der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs fest, daß beim Tausch von Anlagegütern eine Gewinnverwirklichung insoweit eintritt, als der Tauschwert des Wirtschaftsgutes den Buchansatz übersteigt.

Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 320
BFHE 1956 S. 314 Nr. 61
YAAAB-46238

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