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BFH Urteil v. - I 239/55 U BStBl 1956 III S. 75

Leitsatz

Die Bewertung von Betriebsvermögensgegenständen als eiserner Bestand ist dann nicht gegeben, wenn eine Firma lediglich für ein einzelnes Jahr den Preissteigerungen der Anschaffungskosten ihrer Vorräte in ihrer Bilanz nicht Rechnung tragen will.

Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 75
BFHE 1956 S. 200 Nr. 62
RAAAB-46129

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