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BFH Urteil v. - I 185/56 U BStBl 1957 III S. 5

Leitsatz

Wird ein Gewerbebetrieb an einen Geschädigten im Sinne des § 254 Abs. 1 LAG veräußert und wird deshalb die Vermögensabgabe in bestimmtem Umfang beim Veräußerer nicht erhoben, so rechnet dieser Vorteil nicht zum Veräußerungserlös. Die Nichterhebung der Vermögensabgabe ist in diesen Fällen ein außerbetrieblicher Vorgang auf dem Gebiet des Privatvermögens.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 5
BFHE 1957 S. 13 Nr. 64
GAAAB-46111

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