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BFH Urteil v. - I 116/55 U BStBl 1957 III S. 17

Leitsatz

  1. Ein Architekt betätigt sich als Gewerbetreibender, wenn er Trümmergrundstücke anmietet, darauf auf eigene Rechnung, wenn auch mit fremden Mitteln, Behelfsbauten errichtet und diese vermietet oder verkauft.

  2. Wird neben einer freiberuflichen eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, so ist eine getrennte steuerliche Behandlung der beiden Tätigkeiten geboten, wenn eine Trennung nach der Verkehrsauffassung ohne besondere Schwierigkeit möglich ist. Insbesondere wird eine getrennte Buchführung für eine getrennte Behandlung sprechen.

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 17
BFHE 1957 S. 46 Nr. 64
LAAAB-46105

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