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BFH Urteil v. - I 256/55 U BStBl 1957 III S. 2

Leitsatz

  1. Arbeitsverträge zwischen Ehegatten werden für das Einkommensteuerrecht grundsätzlich nicht anerkannt, wenn die Ehegatten nach § 26 EStG zusammen veranlagt werden.

  2. Werden Ehegatten für ein Kalenderjahr nicht nach § 26 EStG zusammen veranlagt, weil sie in diesem Kalenderjahr nicht mindestens 4 Monate verheiratet waren, so können für dieses Kalenderjahr ernsthafte Arbeitsverträge zwischen ihnen auch steuerlich berücksichtigt werden.

  3. Zur Auslegung des § 8 Ziff. 5  GewStG.

  4. Zur sogenannten typischen Betrachtungsweise im Steuerrecht.

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 2
BFHE 1957 S. 3 Nr. 64
LAAAB-46089

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