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BFH Urteil v. - III 168/55 U BStBl 1956 III S. 25

Leitsatz

  1. Reicht ein Steuerpflichtiger seine vor Verkündung des DMBG aufgestellte Bilanz zum dem Finanzamt nach Ergehen dieses Gesetzes als Besteuerungsunterlage ein, so kann er grundsätzlich nicht nachher geltend machen, daß diese Bilanz nicht seine DM-Eröffnungsbilanz darstelle.

  2. Zur Frage, ob die Änderung der DM-Eröffnungsbilanz gegen Treu und Glauben verstößt.

Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 25
BFHE 1956 S. 64 Nr. 62
CAAAB-46053

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