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BFH Urteil v. - I 169/55 U BStBl 1956 III S. 82

Leitsatz

  1. Eine körperliche Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens zum Bilanzstichtag ist nicht unbedingt Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit einer Buchführung, sofern die vom Steuerpflichtigen angewendete Methode der Bestandsermittlung auch bei strengen Anforderungen eine angemessene Kontrolle ermöglicht und die Gewähr bietet, daß die Bestände vollständig erfaßt und bewertet worden sind.

  2. Zur Frage der Aufbewahrungspflicht der Bestandsverzeichnisse und der dazu erstellten Belege.

Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 82
BFHE 1956 S. 220 Nr. 62
GAAAB-46030

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