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BFH Urteil v. - III 41/56 S BStBl 1956 III S. 203

Leitsatz

  1. Für die Einheitsbewertung besteht der Grundsatz, daß sowohl im Feststellungsverfahren als auch im Rechtsmittelverfahren nur einheitliche Entscheidungen getroffen werden können. Dies muß auch für die Fortschreibung bei Änderung in der Zurechnung eines Gegenstands gelten.

  2. Ein Bescheid über die Änderung in der Zurechnung eines Gegenstands bindet, wenn er nur gegenüber dem Erwerber des Gegenstands ergeht, nicht den Veräußerer.

  3. Eigenbesitz kann nicht rückwirkend erworben werden. Das Recht auf die Nutzungen an einem landwirtschaftlichen Betrieb verschafft für sich allein noch nicht die Stellung eines Eigenbesitzers.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 203
BFHE 1957 S. 21 Nr. 63
VAAAB-46025

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