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BFH Urteil v. - I 103/53 U BStBl 1956 III S. 80

Leitsatz

  1. Zur Frage der verdeckten Gewinnausschüttung bei 7c-Darlehen, die an Gesellschafter mit sehr langer Laufzeit gegeben werden.

  2. Soweit bei 7c-Darlehen oder Zuschüssen die Gelder beim Empfänger einkommensteuerpflichtig sind, ist § 11 Abs. 2 EStDV nicht anwendbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 80
BFHE 1956 S. 214 Nr. 62
HAAAB-46021

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