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BFH Urteil v. - IV 525/53 U BStBl 1955 III S. 154

Leitsatz

Liegt die Wohnung eines Arbeitnehmers in dem Bereich, in dem die Arbeitnehmer des Arbeitsorts üblicherweise wohnen, so bedarf es zu einer Anerkennung von Kraftfahrzeugkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten nicht der Prüfung, ob der Arbeitnehmer eine Wohnung innerhalb des Arbeitsorts oder näher bei der Arbeitsstätte angestrebt hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 154
BFHE 1955 S. 404 Nr. 60
HAAAB-46008

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