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BFH Urteil v. - IV 74/54 U BStBl 1956 III S. 41

Leitsatz

Der Senat tritt den Rechtsgrundsätzen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 176/54 U vom (BStBl III S. 388) 1) bei.

Aufwendungen, die der Erwerber eines Wohngrundstücks im Zusammenhang mit dem Erwerb für die gründliche Überholung, die Modernisierung oder den Umbau des Grundstücks macht, gehören zu den Anschaffungskosten.

Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 41
BFHE 1956 S. 106 Nr. 62
TAAAB-46004

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