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BFH Urteil v. - IV 395/54 U BStBl 1956 III S. 45

Leitsatz

Hausverwalter mit umfangreichen Hausverwaltungen, die zur Durchführung der laufenden Verwaltungsarbeiten, z.B. der Buchungsarbeiten, ständig Angestellte beschäftigen, sind Gewerbetreibende.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 45
BFHE 1956 S. 120 Nr. 62
XAAAB-45998

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