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BFH Urteil v. - IV 395/54 U BStBl 1956 III S. 45

Leitsatz

Hausverwalter mit umfangreichen Hausverwaltungen, die zur Durchführung der laufenden Verwaltungsarbeiten, z.B. der Buchungsarbeiten, ständig Angestellte beschäftigen, sind Gewerbetreibende.

Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 45
BFHE 1956 S. 120 Nr. 62
XAAAB-45998

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