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BFH Urteil v. - V 47/55 U BStBl 1955 III S. 287

Leitsatz

Hat ein Unternehmer die Herstellung von Büchern aus ihm überlassenen Rohdruckbogen (Planobogen) übernommen und verwendet er hierbei Stoffe, die er selbst beschafft hat, so ist seine Leistung als Werklieferung anzusehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 287
BFHE 1956 S. 233 Nr. 61
VAAAB-45990

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