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BFH Urteil v. - I 154/54 U BStBl 1955 III S. 221

Leitsatz

  1. Der Senat tritt den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 255/53 U vom (Slg. Bd. 58 S. 516, BStBl. III S. 109) bei, daß vorbereitende Betriebsausgaben im allgemeinen als laufende Unkosten zu behandeln sind. Eine Aktivierung kommt nur in Betracht, wenn ihnen ein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut gegenübersteht.

  2. Zur Aktivierung des Geschäfts- und Firmenwertes in der DM-Eröffnungsbilanz.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 221
BFHE 1956 S. 61 Nr. 61
LAAAB-45976

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