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BFH Urteil v. - IV 633/54 U BStBl 1955 III S. 131

Leitsatz

Aufwendungen für ein eigenes Kraftfahrzeug, das ein Richter, auch wenn er ausschließlich mit Verkehrssachen befaßt ist, zum Erwerb von Fahrerfahrung anschafft und unterhält, sind keine Werbungskosten.

Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 131
BFHE 1955 S. 343 Nr. 60
CAAAB-45966

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