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BFH Urteil v. - IV 300/53 U BStBl 1953 III S. 199

Leitsatz

  1. Die Verordnung vom über die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus ist auch auf eigengenutzte Einfamilienhäuser, die im Erbbaurecht errichtet worden sind, anzuwenden.

  2. 2. Der Erbbauzins ist in entsprechender Anwendung des § 2 Abs. 2 der Verordnung vom wie ein Schuldzins vom Grundbetrag abzuziehen. Der abweichenden Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs tritt der Senat nicht bei.

Fundstelle(n):
BStBl 1953 III Seite 199
BFHE 1954 S. 752 Nr. 58
EAAAB-45828

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