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BFH Urteil v. - III 142/52 U BStBl 1954 III S. 258

Leitsatz

Ist für eine wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ein Einheitswert festgestellt und dabei im Falle der Verpachtung eine gesonderte anteilsmäßige Feststellung im Sinne der § § 30 Abs. 2 Satz 3 BewG, 216 Abs. 1 Ziff. 2  AO unterblieben, so kann der als "Einspruch" bezeichnete Antrag eines der beteiligten Eigentümer auf Nachholung dieser Feststellung, sofern nicht zugleich der Einheitswert der wirtschaftlichen Einheit im Ganzen angefochten wird, nur als Antrag auf Erlaß eines Ergänzungsbescheids im Sinne des § 216 Abs. 2 AO angesehen werden. Bei der Entscheidung über diesen Antrag ist daher für eine Verböserung des die ganze wirtschaftliche Einheit betreffenden Feststellungsbescheids kein Raum.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1954 III Seite 258
BFHE 1955 S. 125 Nr. 59
IAAAB-45669

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