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BFH Urteil v. - IV 255/53 U BStBl 1953 III S. 109

Leitsatz

Vorbereitende Betriebsausgaben (Organisationsaufwendungen) sind regelmäßig als laufende Unkosten zu behandeln; eine Aktivierung kommt nur in Betracht, wenn ihnen ein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut gegenübersteht.

Fundstelle(n):
BStBl 1953 III Seite 109
BFHE 1954 S. 516 Nr. 58
GAAAB-45567

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