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BFH Urteil v. - I 95/52 U BStBl 1952 III S. 271

Leitsatz

Bei der Bewertung von Gütern des Anlagevermögens, für die am Stichtag die Gefahr des Verlustes durch Demontage bestand, ist dies beim Wertansatz, gegebenenfalls durch einen entsprechenden Passivposten in der DM-Eröffnungsbilanz zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1952 III Seite 271
BFHE 1953 S. 708 Nr. 56
XAAAB-45531

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