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BFH Urteil v. - II 158/52 U BStBl 1953 III S. 87

Leitsatz

  1. Zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde an den Bundesfinanzhof gegenüber Entscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts.

  2. Feststellungsklagen in Abgabensachen sind auch vor dem Berliner Verwaltungsgericht nur im Rahmen der Verfahrensvorschriften der Reichsabgabenordnung zulässig.

  3. Nach Beendigung des Beitreibungsverfahrens sind Rechtsmittel gegen Beitreibungsmaßnahmen grundsätzlich nicht mehr zulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1953 III Seite 87
BFHE 1954 S. 462 Nr. 58
VAAAB-45510

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