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BFH Urteil v. - I 108/52 S BStBl 1954 III S. 26

Leitsatz

Der Stpfl. ist nach § 124 AO grundsätzlich berechtigt, gegen den Anspruch des Steuerberechtigten (Steueranspruch) aufzurechnen, sobald die Steuerschuld entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Festsetzung oder Fälligkeit der Steuer kommt es nicht an.

Fundstelle(n):
BStBl 1954 III Seite 26
BFHE 1954 S. 294 Nr. 58
BAAAB-45333

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