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BFH Urteil v. - I 105/51 S BStBl 1952 III S. 160

Leitsatz

  1. Enttrümmerungs- und Entschuttungskosten stellen aktivierungspflichtige Betriebsausgaben dar.

  2. Wird durch ihre Aktivierung der Teilwert des Wirtschaftsgutes überschritten, so können sie insoweit abgeschrieben werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1952 III Seite 160
BFHE 1953 S. 408 Nr. 56
IAAAB-45309

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