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BFH Urteil v. - I 105/51 S BStBl 1952 III S. 160

Leitsatz

  1. Enttrümmerungs- und Entschuttungskosten stellen aktivierungspflichtige Betriebsausgaben dar.

  2. Wird durch ihre Aktivierung der Teilwert des Wirtschaftsgutes überschritten, so können sie insoweit abgeschrieben werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1952 III Seite 160
BFHE 1953 S. 408 Nr. 56
IAAAB-45309

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