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BFH Urteil v. - III 35/51 U BStBl 1951 III S. 176

Leitsatz

  1. Bei Beantwortung der Frage, was als eine Wohnung anzusehen ist, müssen die nach Ausgang des Krieges tatsächlich bestehenden örtlichen Wohnverhältnisse berücksichtigt werden.

  2. Wenn nach den örtlichen Verhältnissen damit zu rechnen ist, daß abgetrennte Wohnungen in einem ehemaligen Einfamilienhaus noch auf unabsehbare Zeit bestehen werden, kann dies einem dauernden Bestand gleichgestellt werden.

    Soweit aus dem Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs III 21/48 vom , Steuer und Wirtschaft 1950 Nr. 9 etwas anderes zu entnehmen ist, wird diesem Urteil nicht beigepflichtet.

Fundstelle(n):
BStBl 1951 III Seite 176
BFHE 1952 S. 442 Nr. 55
GAAAB-45220

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