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BFH Urteil v. - IV 174/52 U BStBl 1954 III S. 106

Leitsatz

  1. Zur Frage der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (insbesondere des Geschäftsfreundebuches).

  2. Führt ein Steuerpflichtiger ein Mehr an Aufzeichnungen als vorgeschrieben, so kann eine steuerliche Vergünstigung (z.B. §§  7a, 7c EStG) nicht mit Rücksicht auf formelle Mängel bei diesem Mehr versagt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1954 III Seite 106
BFHE 1954 S. 507 Nr. 58
ZAAAB-45056

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