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Änderungen beim Beitragssatz der Krankenversicherung zum 1. 7. 2005
Zukünftig niedrigere Arbeitgeberzuschüsse
1. Zusätzlicher Beitragsanteil für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen
In Zusammenhang mit der Finanzierung der Leistungen „Zahnersatz” und „Krankengeld” müssen die Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen ab einen zusätzlichen Beitrag von 0,9 Prozentpunkten zahlen. Gleichzeitig werden die allgemeinen Beitragssätze der Krankenkassen um 0,9 Prozentpunkte sinken. Weil die Erhöhung die Beitragszahlungspflicht der Arbeitgeber nicht berührt, sparen sie durch die Verminderung 0,45 Beitragssatzpunkte.
2. Auswirkungen auf den Beitragszuschuss
a) Freiwillig Versicherte
Freiwillig Versicherte, die wegen der Höhe ihres Jahresarbeitsentgelts nicht pflichtversichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber künftig als Beitragszuschuss die Hälfte des Beitrags, der für einen versicherungspflichtig Beschäftigten bei der Krankenkasse, bei der die freiwillige Mitgliedschaft besteht, vom Arbeitgeber zu tragen wäre, höchstens jedoch die Hälfte des Beitrags, den sie tatsächlich zu zahlen haben. Der Arbeitgeber muss dabei in der Regel die Hälfte des Betrags übernehmen, den er bei Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes tatsächlich zu zahlen hätte.