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Thüringer FG Urteil v. - I 1030/99

Gesetze: EStG 1990 § 42d Abs. 1 Nr. 1EStG 1990 § 19 Abs. 1 Nr. 1EStG 1990 § 8 Abs. 2 S. 2EStG 1990 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 AO 1977 § 191 Abs. 1

Lohnsteuerhaftung

Kraftfahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

Haftungsbescheid über Lohnsteuer, Lohnkirchensteuer und Solidaritätszuschlag für 1993 bis 1996

Leitsatz

1. Stellt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Kraftfahrzeuge zur Verfügung, deren Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte er ausdrücklich billigt, während eine weitergehende Privatnutzung weder schriftlich untersagt ist noch kontrolliert wird, so entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die Arbeitnehmer die ihnen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge auch nach Feierabend und am Wochenende für private Zwecke verwenden.

2. Kann der Arbeitgeber diesen Beweis des ersten Anscheins nicht durch substantiierte Einwände in Frage stellen, haftet er für insoweit nicht einbehaltene und abgeführte Steuerabzugsbeträge.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAB-44773

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